Hier klicken für Titel, Fundstelle, Änderungen etc.
Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (6. FinDAGKostVÄndV k.a.Abk.)
... 3 und 4" durch die Angabe des § 3" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe Nummer 1.5" durch die Angabe Nummer 1.1.13" ... (3) Für den Widerruf oder die Rücknahme einer nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis gebührenpflichtigen Amtshandlung wird, ...