Die
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom
13. Juni 2007 (BGBl. I S. 1048) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Artikel 1 Nr. 3 ist die Angabe , §§ 94, 97 Abs. 1" zu streichen.
- 2.
- Artikel 2 Nr. 10 Buchstaben b, c und d sind durch folgende Buchstaben b und c zu ersetzen:
b) In Nummer 4 Buchstabe a werden die Wörter und Körbe von mehr als 6 bis 10 Insassen" gestrichen und die Zahl 10" durch das Wort zehn" ersetzt.
- c)
- In Nummer 4 Buchstabe b werden die Wörter und Körbe von mehr als 10 bis 19 Insassen" gestrichen und die Zahl 10" durch das Wort zehn" ersetzt."
- 3.
- In Artikel 2 Nr. 29 ist die Angabe , 5" zu streichen.