Änderung § 5 DLKonjStatG vom 01.01.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 StatRVereuAnpG am 1. Januar 2009 und Änderungshistorie des DLKonjStatG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 5 DLKonjStatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
§ 5 DLKonjStatG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 5 Hilfsmerkmale


Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

1. Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit,

(Text alte Fassung)

2. Name sowie Telekommunikationsanschlussnummern und Adresse für elektronische Post der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

(Text neue Fassung)

2. Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed