Die Ausbildung gliedert sich im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in
- 1.
- Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 9,
- 2.
- eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 sowie
- 3.
- drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 8, wobei § 3 Abs. 1 Nr. 11 zu berücksichtigen ist.