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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (2. SÜFVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2292 (Nr. 48); Geltung ab 21.09.2007
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. SÜFVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SÜFVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
B. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2294
Bekanntmachung SÜFVNB
... Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der ...