§ 17 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (GärtnAusbV k.a.Abk.)

V. v. 06.03.1996 BGBl. I S. 376
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-203 Berufliche Bildung

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 12 und § 23 der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau vom
26. Juni 1972 (BGBl. I S. 1027), die zuletzt durch die Verordnung vom
29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) geändert worden ist, außer Kraft; § 24 wird gestrichen.



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