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Anlage 5a - Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (GärtnAusbV k.a.Abk.)

V. v. 06.03.1996 BGBl. I S. 376
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-203 Berufliche Bildung

Anlage 5a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Obstbau - sachliche Gliederung -


Anlage 5a wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1996 S. 376ff)



 

Zitierungen von Anlage 5a Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5a GärtnAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GärtnAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 GärtnAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Obstbau
... Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung Obstbau erstreckt sich auf die in der Anlage 5a aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
Anlage 5b GärtnAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Obstbau - zeitliche Gliederung -
... 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche ... 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt I der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate,  ... 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 Kultur und Verwendung von Pflanzen  ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate  ... lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate unter Einbeziehung der in Anlage 5a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildposition lfd. Nr. 2 Produktionsverfahren  ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 5a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 2 Natur- und Umweltschutz; ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung,  ... lfd. Nr. 5.2 Kultur- und Pflegemaßnahmen unter Einbeziehung der in Anlage 5a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1 Anlegen von ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 5a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.1 Berufsbildung,  ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte  ... lfd. Nr. 5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte unter Einbeziehung der in Anlage 5a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Ernten, Aufbereiten und ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 5a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.3 Mitgestalten sozialer ... 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt III der Berufsbildposition lfd. Nr. 1 Anlegen von Obstpflanzungen  ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 5a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.4 Arbeits- und Tarifrecht; ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt III der Berufsbildposition lfd. Nr. 2 Produktionsverfahren im ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 5a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.2 Aufbau und Organisation des ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt III der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Ernten, Aufbereiten und Lagern  ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 5a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.3 Mitgestalten sozialer ...