Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 - (zu den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder zu Artikel 6 Nr. 4 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags) (BVerfGE20070927 k.a.Abk.)

B. v. 11.09.2007 BGBl. I S. 2315 (Nr. 49)
Geltung ab 13.10.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
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Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu Artikel 6 Nummer 4 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) sind mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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