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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive (JobPerspektiveG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nr. 4 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2007 in Kraft.

 
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