Die
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden die jeweiligen Angaben zu den §§ 48 und 49 wie folgt zusammengefasst:
§§ 48 und 49 (weggefallen)".
- 2.
- § 50 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter zur Linderung der Not" durch die Wörter zur Hilfe" ersetzt.
- b)
- In Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe 100 Euro" durch die Angabe 200 Euro" ersetzt.
- c)
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
In den Fällen der Nummer 2 Buchstabe b hat der Zuwendende zusätzlich den vom Zuwendungsempfänger hergestellten Beleg vorzulegen."
- 3.
- Die §§ 48 und 49 und die Anlage 1 (zu § 48 Abs. 2) werden aufgehoben.
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150