Artikel 8 - Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BüEnStG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 ErbStG § 29

In § 29 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung" durch die Angabe „§ 52 Abs. 2 Nr. 23 der Abgabenordnung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BüEnStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BüEnStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2332), wird wie folgt geändert: 1. ...


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