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Artikel 9 - Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BüEnStG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

(2) Artikel 7 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

(3) Artikel 8a tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. Oktober 2007.