§ 3 Fütterung und Tränkung
Wer Geflügel hält, hat sicherzustellen, dass
- 1.
- die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
- 2.
- die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
- 3.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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interne Verweise§ 64 GeflPestV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.10.2018) ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 5. entgegen § 3 Nummer 1 , auch in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 2, nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier ... dort genanntes Tier nur an einer dort genannten Stelle gefüttert wird, 6. entgegen § 3 Nummer 2 , auch in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 2, nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier ... Tier nicht mit dort genanntem Oberflächenwasser getränkt wird, 7. entgegen § 3 Nummer 3 , auch in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 2, nicht sicherstellt, dass dort genanntes Futter, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 29 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 5. entgegen § 3 Nummer 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier nur an einer dort genannten Stelle ... Tier nur an einer dort genannten Stelle gefüttert wird, 6. entgegen § 3 Nummer 2 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier nicht mit dort genanntem ... nicht mit dort genanntem Oberflächenwasser getränkt wird, 7. entgegen § 3 Nummer 3 nicht sicherstellt, dass dort genanntes Futter, Einstreu oder ein sonstiger Gegenstand ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1564
Artikel 1 2. GeflPestVÄndV ... durch die Wörter „der Subtypen H5 oder H7" ersetzt. 2. In § 3 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „nicht ausschließlich in ... eines Geflügelmarktes oder einer Veranstaltung ähnlicher Art gilt § 3 entsprechend." bb) Der neue Satz 4 wird wie folgt gefasst: ... führt,". b) In Nummer 5 werden nach den Wörtern „entgegen § 3 Nummer 1" die Wörter „, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 2," ... eingefügt. c) In Nummer 6 werden nach den Wörtern „entgegen § 3 Nummer 2" die Wörter „, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 2," ... eingefügt. d) In Nummer 7 werden nach den Wörtern „entgegen § 3 Nummer 3" die Wörter „, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 2," ...
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