(1) 1Zur Erkennung der Geflügelpest bei Wildvögeln haben Jagdausübungsberechtigte
- 1.
- nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde Proben von erlegten Enten und Gänsen zur virologischen Untersuchung auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus zu entnehmen und der von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung zuzuleiten und
- 2.
- der zuständigen Behörde das gehäufte Auftreten kranker oder verendeter Wildvögel unter Angabe des Fundorts unverzüglich anzuzeigen.
2Die zuständige Behörde kann die Untersuchung anderer Wildvögel anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
(2) 1Vögel der Ordnungen Gänsevögel und Regenpfeiferartige dürfen als Lockvögel zur Jagd auf Wildvögel nicht benutzt werden. 2Die zuständige Behörde kann abweichend von Satz 1 genehmigen, Vögel der genannten Ordnungen als Lockvögel zu nutzen, um Wildvögel
- 1.
- zum Zwecke der Probengewinnung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2 oder
- 2.
- zur Durchführung von Programmen zur Erkennung der Einschleppung oder Verschleppung des aviären Influenzavirus
anzulocken.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 64 GeflPestV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.10.2018) ... Absatz 5, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 3 oder § 48 Absatz 4 Satz 2, oder entgegen § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ... 1, § 46 Absatz 1, 2 oder 4 Satz 1 Nummer 2, § 50 Satz 2, § 51 Satz 1, § 53a, § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 oder § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 oder Absatz 3 zuwiderhandelt, 15. entgegen ... 38. einer vollziehbaren Auflage nach § 49 Absatz 1a zuwiderhandelt, 39. entgegen § 54 Absatz 2 Satz 1 einen dort genannten Vogel benutzt oder 40. entgegen § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ...
V. v. 13.10.2018 BGBl. I S. 1655
Artikel 1 3. GeflPestVÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung ... 21 Tage nach Abnahme der Grobreinigung und Vordesinfektion," eingefügt. 32. § 54 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. zur Durchführung von Programmen zur Erkennung ... 1, § 46 Absatz 1, 2 oder 4 Satz 1 Nummer 2, § 50 Satz 2, § 51 Satz 1, § 53a, § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 oder § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 oder Absatz 3 zuwiderhandelt,". i) Nummer ...
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 29 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung ... 5, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 3 oder § 48 Absatz 4 Satz 2, oder entgegen § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... Absatz 2, § 46 Absatz 1, 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, § 51 Satz 1, § 53a, § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 oder § 55 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § ... vollziehbaren Auflage nach § 49 Absatz 1a zuwiderhandelt, 39. entgegen § 54 Absatz 2 Satz 1 einen dort genannten Vogel benutzt oder 40. entgegen § 56 Absatz ...