Zitierungen von § 55 Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 GeflPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeflPestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 GeflPestV Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone (vom 15.05.2013)
... einer Kontrollzone nach Absatz 1 als auch in einem Sperrbezirk oder einem Beobachtungsgebiet nach § 55 Abs. 1 oder 3 , sind die jeweils strengeren Schutzregeln ...
§ 56 GeflPestV Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet (vom 23.10.2018)
... Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 1. hat die zuständige Behörde a) das im Sperrbezirk gehaltene ... des Sperrbezirks. (2) Im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 dürfen 1. für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets ... Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. In den Fällen des § 55 Absatz 2 berechnen sich die Fristen nach Satz 1 und 2 vom Zeitpunkt der Festlegung des Sperrbezirks an, der ... umherlaufen dürfen. (4) Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 darf ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall oder sonstiger Standort, in oder an dem ... zuständige Behörde bringt 1. im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift ... und 2. im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen und haltbaren ... gut sichtbar an. (6) Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz ... nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 gilt für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet § 21 Absatz 2 ...
§ 57 GeflPestV Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier (vom 23.10.2018)
... Die zuständige Behörde kann im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Ausnahmen von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genehmigen für das Verbringen von gehaltenen ... (2) Die zuständige Behörde kann im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ferner Ausnahmen von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genehmigen für das Verbringen von  ... Die zuständige Behörde kann im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ferner Ausnahmen von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 für das Verbringen von Bruteiern ...
§ 58 GeflPestV Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch (vom 23.10.2018)
... Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 darf oder dürfen abweichend von § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 verbracht werden  ...
§ 59 GeflPestV Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte (vom 23.10.2018)
... Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dürfen abweichend von § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verbracht werden 1. ...
§ 60 GeflPestV Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung (vom 23.10.2018)
... zuständige Behörde kann im Falle der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Ausnahmen von § 56 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für das Verbringen von gehaltenen Vögeln in ... (2) Die zuständige Behörde kann im Falle der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 ferner Ausnahmen von § 56 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für das Verbringen von Eintagsküken ...
§ 62 GeflPestV Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat (vom 23.10.2018)
... angrenzende Gebiet im Inland zuständigen Behörde amtlich zur Kenntnis gebracht, so gilt § 55 entsprechend.  ...
§ 63 GeflPestV Aufhebung der Schutzmaßregeln (vom 01.05.2008)
... zuständige Behörde hebt die Festlegungen nach § 55 , auch in Verbindung mit § 62 auf, wenn hochpathogenes aviäres Influenzavirus nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 13.10.2018 BGBl. I S. 1655
Artikel 1 3. GeflPestVÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... der Einschleppung oder Verschleppung des aviären Influenzavirus". 33. § 55 wird wie folgt gefasst: „§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, ... Influenzavirus". 33. § 55 wird wie folgt gefasst: „ § 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest (1) Ist der Verdacht auf ... und das Beobachtungsgebiet (1) Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 1. hat die zuständige Behörde a) das im Sperrbezirk gehaltene ... Festlegung des Sperrbezirks. (2) Im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 dürfen 1. für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets ... soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. In den Fällen des § 55 Absatz 2 berechnen sich die Fristen nach Satz 1 und 2 vom Zeitpunkt der Festlegung des Sperrbezirks an, der ... nicht frei umherlaufen dürfen. (4) Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 darf ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall oder sonstiger Standort, in oder an dem ... zuständige Behörde bringt 1. im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift ... und 2. im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen und haltbaren ... gut sichtbar an. (6) Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz ... nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder im Fall der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 gilt für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet § 21 Absatz 2 entsprechend." ... Behörde kann" die Wörter „im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 " eingefügt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „die Junghennen oder ... Behörde kann" die Wörter „im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 " eingefügt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „die ... Behörde kann" die Wörter „im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 " eingefügt. bb) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aaa) ... 1 wird wie folgt gefasst: „Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 darf oder dürfen abweichend von § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 verbracht werden". ... 1 wird wie folgt gefasst: „Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dürfen abweichend von § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verbracht werden".  ... kann" die Wörter „im Falle der Festlegung eines Beobachtungsgebiets nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 " eingefügt. 39. In § 62 werden die Wörter „so legt diese ... 39. In § 62 werden die Wörter „so legt diese entsprechend § 55 Absatz 1 bis 3 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet fest" durch die Wörter „so gilt ... bis 3 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet fest" durch die Wörter „so gilt § 55 entsprechend" ersetzt. 40. § 64 wird wie folgt geändert: a) ...

Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung
V. v. 25.04.2008 BGBl. I S. 764
Artikel 2 EGBlauzBekDVuaÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 55 Abs. 1" durch die Angabe „§ 55 Abs. 1 oder 3" ersetzt. b) In ... In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 55 Abs. 1" durch die Angabe „§ 55 Abs. 1 oder 3" ersetzt. b) In Absatz 8 wird die Angabe „§ 7 Abs. 3 Satz ... a, Nr. 3 und 4" ersetzt. 6. In § 30 Abs. 4 wird die Angabe „§ 55 Abs. 1" durch die Angabe „§ 55 Abs. 1 oder 3" ersetzt. 7. In § ... In § 30 Abs. 4 wird die Angabe „§ 55 Abs. 1" durch die Angabe „§ 55 Abs. 1 oder 3" ersetzt. 7. In § 55 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b wird das Wort ... Abs. 1" durch die Angabe „§ 55 Abs. 1 oder 3" ersetzt. 7. In § 55 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b wird das Wort „Sperrgebiet" durch das Wort ... 8. In § 56 Abs. 1 Satz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 3 Satz 1 ... Satzteil die Angabe „§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b" ersetzt. 9. In § 63 ... 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b" ersetzt. 9. In § 63 wird die Angabe „§ 55 Abs. 1" durch die Angabe „§ 55" ersetzt.  ... 9. In § 63 wird die Angabe „§ 55 Abs. 1" durch die Angabe „§ 55 " ersetzt.  ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 29 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... Nummer 2, § 51 Satz 1, § 53a, § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 oder § 55 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 62, zuwiderhandelt, 18. entgegen § ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1564
Artikel 1 2. GeflPestVÄndV
... 2, 2a Satz 2, Absatz 4" ersetzt. ee) Die Wörter „Satz 2 oder § 55 " werden durch die Angabe „Satz 2, § 55" ersetzt. ff) Nach der ... Die Wörter „Satz 2 oder § 55" werden durch die Angabe „Satz 2, § 55 " ersetzt. ff) Nach der Angabe „§ 62," werden die Wörter ...


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