Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 -
2 BvF 3/02 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 80c des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 33) ist mit Artikel
33 Absatz 5 des
Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß §
31 Abs. 2 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.