Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 3/02 - (zu § 80c des Niedersächsischen Beamtengesetzes) (BVerfGE20070919 k.a.Abk.)

B. v. 19.09.2007 BGBl. I S. 2379 (Nr. 51)
Geltung ab 23.10.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 80c des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 33) ist mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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