Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BilBuchhPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BilBuchhPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BilBuchhPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin nach den §§ 2 bis 7 sowie zu weiteren Qualifikationen nach den §§ 8 und 9 durchführen, in denen ...
§ 2 BilBuchhPrV Zulassungsvoraussetzungen (vom 01.09.2009)
... Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 2 und 3 bestanden hat.  ...
§ 6 BilBuchhPrV Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
... Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 2, 3 und 5 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (2) Die einzelnen ...
§ 8 BilBuchhPrV Zusatzqualifikation (vom 01.09.2009)
... „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 als Zusatzqualifikation ablegen. Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 29 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
... Wort „bestanden" durch das Wort „abgelegt" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. ...


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