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Artikel 4 - Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (2. InfoGesellUrhRG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Oktober 2007.

 
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