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Artikel 2 - Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (3. AEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. November 2007.

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