Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (5. PBefRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 2, 3, 4 und 10 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), § 57 Abs. 1 zuletzt geändert durch Artikel 292 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

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*)
Artikel 3 Nr. 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22).



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