Das
Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom
20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Artikel
10 Abs. 5 des Gesetzes vom
5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 2 werden nach Nummer 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:
4. nach anderen Vorschriften einer Sicherheitsüberprüfung unterliegt, soweit auf dieses Gesetz verwiesen wird."
- 2.
- In § 3 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4" ersetzt.
- 3.
- In § 24 wird der Satzteil mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 1 Abs. 4 bei einer nichtöffentlichen Stelle betraut werden sollen" durch den Satzteil von einer nichtöffentlichen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 oder Abs. 4 betraut werden sollen" ersetzt.
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215