Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (1. WpDVerOVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.11.2007 BGBl. I S. 2602 (Nr. 58); Geltung ab 29.11.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 31a Abs. 8 Satz 1 und des § 34a Abs. 5 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), von denen § 31a Abs. 8 Satz 1 durch Artikel 1 Nr. 17 eingefügt und § 34a Abs. 5 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nr. 23 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. EU Nr. L 241 S. 26).



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