Artikel 15 Aufhebung der Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung
(2331-6)
Die Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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