Artikel 28 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
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Artikel 28 Auflösung des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten



(404-22)

Artikel 5 §§ 2 und 3 Satz 2 des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2029, 3314), das durch Artikel 6 Nr. 2 des Gesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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