Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 33 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
| |

Artikel 33 Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes


Artikel 33 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. November 2007 BinSchG § 131, § 133

(4103-1)

Das Binnenschifffahrtsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1461), wird wie folgt geändert:

1.
§ 131 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4 und" durch das Wort „die" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Durch die Landesregierungen kann bestimmt werden" durch die Wörter „Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen" ersetzt.

2.
§ 133 wird aufgehoben.

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 33 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 33 2. BMJBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMJBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 7 WRNG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
... Gliederungsnummer 4103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) geändert worden ist, wird wie folgt ...