(420-1)
Das
Patentgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
24. August 2007 (BGBl. I S. 2166), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 22 Abs. 2 wird die Angabe Satz 1 und 2 Halbsatz 1" gestrichen.
- 2.
- § 26 wird wie folgt geändert:
- a)
- Folgender Absatz 1 wird vorangestellt:
(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Es hat seinen Sitz in München."
- b)
- Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden die Absätze 2 bis 4.
- c)
- Im neuen Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter (Absatz 1 und 2)" durch die Wörter (Absatz 2 und 3)" ersetzt.
- 3.
- In § 49a Abs. 1 werden die Wörter den Absätzen 3 und 4" durch die Wörter dem Absatz 3" ersetzt.
- 4.
- In § 65 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe § 26 Abs. 2" durch die Angabe § 26 Abs. 3" ersetzt.
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000