Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut des NATO-Truppen-Schutzgesetzes, der
Handelsregisterverordnung und des
Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel
80 Abs. 1 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
B. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 490