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Zitierungen von § 83 VVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83 VVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87 VVG Abweichende Vereinbarungen (vom 17.07.2020)
... den §§ 74, 78 Absatz 4, den §§ 80, 82 bis 84 Abs. 1 Satz 1 und § 86 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen ...
§ 90 VVG Erweiterter Aufwendungsersatz
... bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, ist § 83 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden.  ...
§ 184 VVG Abwendung und Minderung des Schadens
... §§ 82 und 83 sind auf die Unfallversicherung nicht anzuwenden.  ...
§ 194 VVG Anzuwendende Vorschriften (vom 01.01.2009)
... Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird, sind die §§ 74 bis 80 und 82 bis 87 anzuwenden. Die §§ 23 bis 27 und 29 sind auf die Krankenversicherung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 9 VVRG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
...  „(3) Im Übrigen finden auf die Freistellungsverpflichtung die §§ 83 und 87 und die Vorschriften des Teils 2 Kapitel 1 des Versicherungsvertragsgesetzes mit Ausnahme ...
Artikel 11 VVRG
... Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird, sind die §§ 74 bis 80 und 82 bis 87 anzuwenden. Die §§ 23 bis 27 und 29 sind auf die Krankenversicherung nicht ...