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Zitierungen von § 150 VVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 150 VVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 176 VVG Anzuwendende Vorschriften
... §§ 150 bis 170 sind auf die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend anzuwenden, soweit die ...
§ 211 VVG Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen (vom 01.01.2016)
... genannten Pensionskassen sind ferner nicht anzuwenden 1. die §§ 6 bis 9, 11, 150 Abs. 2 bis 4 und § 152 Abs. 1 und 2; für die §§ 7 bis 9 und 152 Abs. 1 und 2 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formblätter und Nachweisungen (vom 01.01.2018)
... den Todesfall, die den Höchstbetrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 150 Absatz 4 VVG überschreitet, die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall oder die ... Versicherungssumme den Höchstbetrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 150 Absatz 4 VVG nicht überschreitet. Zu erfassen sind hier lediglich rechtlich selbständige ... Versicherungssumme den Höchstbetrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 150 Absatz 4 VVG nicht überschreitet. 7. Bei Pensionskassen gehören Invaliditäts- und ... den Todesfall, die den Höchstbetrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 150 Absatz 4 VVG überschreitet, die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall oder die ... Versicherungssumme den Höchstbetrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 150 Absatz 4 VVG nicht überschreitet. Zu erfassen sind hier lediglich rechtlich selbständige ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 15 BetrRSG Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
... Juli 2017 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 150 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Kollektivlebensversicherungen" durch das Wort ...