Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (2. FSBeitrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.11.2007 BGBl. I S. 2776 (Nr. 61); Geltung ab 08.12.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 143 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), der zuletzt durch Artikel 273 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, sowie des § 11 Abs. 2 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 2882), der zuletzt durch Artikel 279 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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