Zitierungen von § 1 StAuskV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StAuskV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StAuskV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 StAuskV Bindung einer verbindlichen Auskunft (vom 20.07.2017)
... verbindliche Auskunft ist für die Besteuerung des Antragstellers oder in den Fällen des § 1 Absatz 4 für die Besteuerung der Person, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die den ... des Steuerpflichtigen dem geltenden Recht widerspricht. (2) Eine nach § 1 Absatz 3 erteilte verbindliche Auskunft ist für die Besteuerung aller Beteiligten einheitlich bindend, ...
§ 3 StAuskV Anwendungsvorschrift (vom 23.12.2022)
... § 1 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 und § 2 Absatz 2 in der am 20. Juli 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf Anträge auf ... nach dem 1. September 2017 bei der zuständigen Finanzbehörde eingegangen sind. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 und 5 in der am 23. Dezember 2022 geltenden Fassung ist erstmals auf Anträge auf Erteilung einer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 8 3. StRVÄndV Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung
... § 1 Absatz 1 der Steuer-Auskunftsverordnung vom 30. November 2007 (BGBl. I S. 2783) wird der Satzteil ...

Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
Artikel 7 6. StRVÄndV Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung
... Juli 2017 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... ist." 2. Dem § 3 wird folgender Satz angefügt: „ § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 und 5 in der am 23. Dezember 2022 geltenden Fassung ist erstmals auf Anträge auf Erteilung einer ...

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 4 4. StRVÄndV Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung
... Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 1 Abs. 3 " durch die Angabe „§ 1 Absatz 4" ersetzt. b) Nach Absatz 1 wird ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 3" durch die Angabe „ § 1 Absatz 4 " ersetzt. b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:  ... b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Eine nach § 1 Absatz 3 erteilte verbindliche Auskunft ist für die Besteuerung aller Beteiligten einheitlich bindend, ... 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Anwendungsvorschrift § 1 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 und § 2 Absatz 2 in der am 20. Juli 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf Anträge auf ...


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