1Das haftende Unternehmen trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Aktualität der im Register veröffentlichten Daten nach
§ 4 Abs. 1.
2Es hat diese Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit laufend zu prüfen.
3Erforderliche Berichtigungen sind unter Verwendung des elektronischen Anzeigeverfahrens vorzunehmen.