Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (1. IntVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787 (Nr. 61); Geltung ab 08.12.2007
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Eingangsformel



Es verordnen

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auf Grund des § 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), der durch Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, die Bundesregierung und

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auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 6 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902) das Bundesministerium des Innern:



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