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Artikel 1 - Erstes Gesetz zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes (1. PersAnpassGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2007 PersAnpassG § 1

§ 1 Abs. 1 des Personalanpassungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4013, 4019) wird wie folgt gefasst:

 
„(1) In den Jahren 2007 bis 2011 können bis zu 1.200 Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung vor Überschreiten der für sie maßgeblichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, wenn

1.
sie das 50. Lebensjahr vollendet haben,

2.
aus organisatorischen oder sonstigen dienstlichen Gründen eine anderweitige adäquate Verwendungsmöglichkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für sie nicht besteht, eine Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten in das eines Soldaten auf Zeit oder eine Versetzung in den Bereich einer anderen Bundesbehörde nicht möglich ist und

3.
die Zurruhesetzung unter Berücksichtigung dadurch notwendiger personeller Folgemaßnahmen der Schaffung von Jahrgangsstrukturen dient, welche die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig verbessern und keine vergleichbaren strukturellen Folgen in anderen Geburtsjahrgängen erwarten lassen."

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Zitierungen von Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. PersAnpassGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. PersAnpassGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 12 SVReformG Änderung des Personalanpassungsgesetzes
... Personalanpassungsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4013, 4019), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2807 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 7a 7. BesÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 1 des Personalanpassungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4013, 4019), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2807) geändert worden ist oder 3. ...