interne Verweise§ 15 ZensVorbG 2011 Löschung ... Personen mit unterschiedlichen Familiennamen festgestellt worden ist. Die Daten nach § 6 werden nach der Erstellung des Anschriften- und Gebäuderegisters gelöscht. ...
Zitat in folgenden NormenZensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
Artikel 1 G. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1781
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7984/v152950.htm