Änderung Artikel 9 Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 01.05.2013

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Artikel 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2013 geltenden Fassung
Artikel 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a und § 12c des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, treten mit Ablauf des 17. Dezember 2014 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(heute geltende Fassung) 



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