Artikel 8b - Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RBerNG k.a.Abk.)

G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Geltung ab 01.07.2008, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 8b Änderung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes


Artikel 8b wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Dezember 2007 2. JustizModG Artikel 10, Artikel 28

Das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 10 Nr. 8 wird aufgehoben.

2.
In Artikel 28 Abs. 2 werden im ersten Teilsatz das Wort „treten" durch das Wort „tritt" ersetzt und die Wörter „und Artikel 10 Nr. 8 am 1. Dezember 2008" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 8b Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8b RBerNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RBerNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 RBerNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 3, Artikel 4 Nr. 1 und 2 bis 8, Artikel 5, Artikel 7 Nr. 2 bis 8, Artikel 8 Nr. 7a, Artikel 8b , Artikel 9a sowie Artikel 17 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...


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