Das
2. Justizmodernisierungsgesetz vom
22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 10 Nr. 8 wird aufgehoben.
- 2.
- In Artikel 28 Abs. 2 werden im ersten Teilsatz das Wort treten" durch das Wort tritt" ersetzt und die Wörter und Artikel 10 Nr. 8 am 1. Dezember 2008" gestrichen.