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Zitierungen von § 9 EinsatzWVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EinsatzWVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinsatzWVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BwEinsatzBerStG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... § 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer § 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen Abschnitt 3 ... „Die Schutzzeit beginnt mit der Feststellung des Einsatzunfalls." 3. § 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden nach den Wörtern ...
 
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