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Zitierungen von § 23 EinsatzWVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 EinsatzWVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinsatzWVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BwEinsatzBerStG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... aus gesundheitlichen Gründen § 22 Übergangsregelung § 23 Zuständiger Geschäftsbereich". 2. Dem § 4 Absatz 1 wird folgender ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 3 EinsatzVVerbG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... durch die Angabe „150.000" ersetzt. 8. Die §§ 22 und 23 werden wie folgt gefasst: „§ 22 Übergangsregelung (1) ... Zeitpunkt bei Anwendung des Absatzes 1 in der Schutzzeit befunden hätten. § 23 Zuständiger Geschäftsbereich Die Weiterverwendung nach diesem Gesetz ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 61 11. ZustAnpV Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
...  In § 23 Satz 1 Nummer 2 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2012 (BGBl. I S. 2070), das zuletzt durch ...
 
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