Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
§ 1 Einführung von gesetzlichen Handelsklassen
Für die im Anhang genannten Erzeugnisse werden die in den dort genannten Qualitätsnormen vorgesehenen Güteklassen als gesetzliche Handelsklassen eingeführt.
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