Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
§ 3 Verpackung und Aufmachung
Wird ein im Anhang genanntes Erzeugnis nach einer gesetzlichen Handelsklasse in Packungen zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten, feilgehalten, geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht, so muß es den dort vorgeschriebenen Anforderungen an die Verpackung und Aufmachung entsprechen.
interne Verweise§ 10 HdlKlObstV Ordnungswidrigkeiten ... handelt, wer 1. unter Verstoß gegen eine Vorschrift des § 3 über die Verpackung oder des § 4 oder § 5 über die Kennzeichnung ein im Anhang ...
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