Eingangsformel - Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (43. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2007 BGBl. I S. 2880 (Nr. 64); Geltung ab 18.01.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 2, 4 Buchstabe b, Nr. 5 und 8 und § 70 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/22/EG der Kommission vom 17. April 2007 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung der Anhänge IV und VI an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 101 S. 11).



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