Artikel 6 - Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (2. FVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des EG-Beitreibungsgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 EG-BeitrG § 2

In § 2 Abs. 2 Satz 1 des EG-Beitreibungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2003 (BGBl. I S. 654), das zuletzt durch Artikel 4 Abs. 23 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, werden die Wörter „gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 8 Abs. 3 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. FVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 25 BeitrRLUmsG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2003 (BGBl. I S. 654), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) geändert worden ist, tritt am 1. Januar ...


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