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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BerPflLwÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Landwirtschaftsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2007 LwG § 4, § 8

Das Landwirtschaftsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 181 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Satz 1 werden die Wörter „mit dem Ergebnis der Feststellungen des Bundesministeriums (§ 2) bis zum 15. Februar eines jeden Jahres - erstmals bis zum 15. Februar 1956 - " durch die Wörter „alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - " ersetzt.

2.
§ 8 wird gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BerPflLwÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerPflLwÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 358 10. ZustAnpV Änderung des Landwirtschaftsgesetzes
... III, Gliederungsnummer 780-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2936) geändert worden ist, werden die ...