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Artikel 3 - Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels (PreisMissbrBekG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich von Satz 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1a tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2007.