Änderung Artikel 2 LSVMG vom 05.11.2008

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 9 UVMG am 5. November 2008 und Änderungshistorie des LSVMG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 2 LSVMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.11.2008 geltenden Fassung
Artikel 2 LSVMG n.F. (neue Fassung)
in der am 05.11.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 86, 466), zuletzt geändert durch Artikel 20 Abs. 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904), wird wie folgt geändert:

1. § 28k Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter „Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen' durch die Wörter „Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung' ersetzt.

b) In Satz 2 werden die Wörter „Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen' durch die Wörter „Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung' ersetzt.

(Text alte Fassung)

2. In § 69 Abs. 5 werden nach den Wörtern „Träger der Kranken- und Rentenversicherung' die Wörter „sowie die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung' eingefügt.

(Text neue Fassung)

2. (aufgehoben)

3. § 88 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter „ihrer Verbände' durch die Wörter „ihres Spitzenverbandes' ersetzt.

b) In Satz 2 Nr. 2 werden die Wörter „der Verbände' durch die Wörter „des Spitzenverbandes' ersetzt.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed