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Zitierungen von § 1 VVG-InfoV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VVG-InfoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVG-InfoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VVG-InfoV Informationspflichten bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (vom 01.01.2021)
... § 7 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes zusätzlich zu den in § 1 Abs. 1 genannten Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. ...
§ 3 VVG-InfoV Informationspflichten bei der Krankenversicherung (vom 15.06.2021)
... § 7 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes zusätzlich zu den in § 1 Abs. 1 genannten Informationen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. ...
§ 5 VVG-InfoV Informationspflichten bei Telefongesprächen
... hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer aus diesem Anlass nur die Informationen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 Buchstabe b, Nr. 7 bis 10 und 12 bis 14 mitzuteilen. Satz 1 gilt nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer darüber ... die Mitteilung der weiteren Informationen zu diesem Zeitpunkt verzichtet. (3) Die in §§ 1 bis 4 vorgesehenen Informationspflichten bleiben ...
§ 6 VVG-InfoV Informationspflichten während der Laufzeit des Vertrages (vom 01.01.2016)
... der Vertrag abgeschlossen worden ist; 2. Änderungen bei den Angaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b, Nr. 7 bis 9 und 14 sowie nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, sofern sie ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Anhang 3 VerbrKredRLUG zu Artikel 10 Nr. 4
... nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1666
Artikel 6 FinDLRAnpG Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 484) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Wort „Anbieter" durch ...