Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 2 KBFG vom 01.01.2017

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 KiföGFinGÄndG am 1. Januar 2017 und Änderungshistorie des KBFG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 2 KBFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2017 geltenden Fassung
§ 2 KBFG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1893
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Zweck des Sondervermögens


(Text alte Fassung)

1 Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren gefördert werden. 2 Das Nähere wird durch eine Regelung nach Artikel 104b des Grundgesetzes bestimmt.

(Text neue Fassung)

1 Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern gefördert werden. 2 Das Nähere wird durch eine Regelung nach Artikel 104b des Grundgesetzes bestimmt.

 

Anzeige