Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Fremdrentengesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 FRG Anlage 5, Anlage 9, Anlage 11, Anlage 15

(824-2)

Das Fremdrentengesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 141 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1869), wird wie folgt geändert:

1.
In der Anlage 5 wird in der Spalte „Arbeiter außerhalb der Land- und Forstwirtschaft der Leistungsgruppe" in der Leistungsgruppe 1 für das Jahr 1963 die Angabe „8.946" durch die Angabe „8.964" ersetzt.

2.
In der Anlage 9 wird in der Spalte „Angestellte der Leistungsgruppe" in der Leistungsgruppe 4 für das Jahr 1975 die Angabe „20.382" durch die Angabe „20.832" ersetzt.

3.
In der Anlage 11 wird in der Spalte „Angestellte der Leistungsgruppe" in der Leistungsgruppe 2 für das Jahr 1962 die Angabe „11.400" durch die Angabe „11.040" ersetzt.

4.
Anlage 15 wird wie folgt geändert:

a)
Der Tabellenkopf wird wie folgt gefasst:

Durchschnittliche Bruttojahresentgelte in der knappschaftlichen Rentenversicherung in RM/DM
- Angestellte -
Jahr Technische Angestellte der Leistungsgruppe Kaufmännische Angestellte
der Leistungsgruppe
unter Tage über Tage
1234123412345


 
b)
Für Technische Angestellte der Leistungsgruppe 1, über Tage, wird für das Jahr 1953 der Wert „11.640" durch den Wert „12.000" ersetzt.

c)
Für Technische Angestellte der Leistungsgruppe 4, über Tage, wird für das Jahr 1961 der Wert „9.878" durch den Wert „9.876" ersetzt.

d)
Für Technische Angestellte der Leistungsgruppe 4, über Tage, wird für das Jahr 1967 der Wert „14.764" durch den Wert „13.764" ersetzt.

e)
Für Technische Angestellte der Leistungsgruppe 3, über Tage, wird für das Jahr 1970 der Wert „20.940" durch den Wert „20.904" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 SGBIVuaÄndG Inkrafttreten (vom 28.12.2007)
... Artikel 6 Nr. 2, 3, 13 und 15 tritt mit Wirkung vom 5. Mai 2005 in Kraft. (3) Artikel 8 tritt mit Wirkung vom 18. August 2006 in Kraft. (4) Artikel 6 Nr. 14 tritt mit Wirkung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 13 LSV-NOG Folgeänderungen weiterer Gesetze und Verordnungen
... III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) geändert worden ist, werden die ...


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